Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Artikel 1: Definitionen
Der Unternehmer: Glamping aan de Maas. Der Gast: die Person, die mit dem Unternehmer eine Vereinbarung über eine Übernachtung in einer Unterkunft getroffen hat. Dritte: jede andere Person, die weder der Gast noch ein Mitgast ist. Unterkunft: Platz auf dem Gelände in Form eines Airstream-Wohnwagens, amerikanischen Schulbusses oder Ferienhauses. Die Vereinbarung: die Absprache zwischen dem Gast und dem Unternehmer bezüglich des Nutzungsrechts einer Unterkunft gegen eine vorab vereinbarte Gebühr und Zeitspanne. Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung der Unterkunft, die Einrichtungen und die Regeln von Glamping aan de Maas. Stornierung: schriftliche Kündigung der Vereinbarung durch den Gast vor dem Ankunftsdatum des Aufenthalts. Hausregeln: die schriftliche Satzung mit den Regeln für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.

Artikel 2: Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung endet von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Zeitspanne, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 3: Preis und Preisänderungen
Der Preis wird auf Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die von Glamping aan de Maas festgesetzt wurden. Sollten bei Glamping aan de Maas zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung von Abgaben und/oder Gebühren entstehen, die sich direkt auf das Feriendomizil oder den Gast beziehen, können diese dem Gast in Rechnung gestellt werden, auch nach Abschluss der Vereinbarung (dies bezieht sich beispielsweise auf Mehrwertsteuer und Tourismusabgabe).

Artikel 4: Zahlung
Glamping aan de Maas wendet bei Zahlungen folgende Bedingungen an: Die Zahlungen müssen in Euro erfolgen, unmittelbar nach der Buchung. Der Betrag kann über iDeal bezahlt werden.

Artikel 5: Ankunft, Aufenthalt und Abfall
Sofern der Unternehmer dies verlangt, müssen sich der Gast, der Mitgast und/oder die dritte Partei mit einem gültigen Ausweisdokument legitimieren können. Der Unternehmer darf hiervon eine Kopie anfertigen, sofern Materialien zur Miete zur Verfügung gestellt werden. Bei Ankunft auf dem Gelände ab 15.00 Uhr am ersten Tag der Vereinbarung müssen sich der Gast, der Mitgast und/oder die dritte Partei beim Unternehmer anmelden. Sollte der Unternehmer nicht anwesend sein, wird vorher vereinbart, wo sich ein Schlüssel zum Betreten der Unterkunft befindet. Bei Abreise vor 11.00 Uhr am letzten Tag der Vereinbarung müssen sich der Gast, der Mitgast und/oder die dritte Partei beim Unternehmer anmelden, um die Abreise durchzuführen. Die Nutzung des Feriendomizils durch Dritte ist nur zulässig, wenn Glamping aan de Maas hierfür schriftlich zugestimmt hat. An diese Zustimmung können Bedingungen geknüpft werden, die schriftlich festgehalten werden. Der Gast schuldetet den vollständigen Preis für die vereinbarte Zeitspanne, auch wenn er früher abreist als vorab festgelegt.

Artikel 6: Stornierung
Glamping aan de Maas wendet die folgenden Bedingungen bei der Stornierung einer Buchung an: Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung werden keine Kosten berechnet. Bis 20 Tage vor dem Ankunftsdatum des Aufenthalts kann der Gast kostenlos stornieren oder verschieben. Sollte der Gast innerhalb von 20 Tagen vor dem Ankunftsdatum stornieren, wird 100% des Buchungswerts berechnet. Sollte der Gast am gebuchten Datum nicht anreisen, erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 7: Vorzeitige Beendigung der Vereinbarung
Der Aufenthalt kann von Glamping aan de Maas vorzeitig beendet werden: Falls der Gast den Eigentümern des Feriendomizils und/oder anderen Gästen Unannehmlichkeiten bereitet oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes beeinträchtigt. Glamping aan de Maas wird den Gast über die Beendigung des Aufenthalts sowohl mündlich als auch schriftlich informieren. Zuvor wird der Unternehmer immer eine mündliche oder schriftliche Verwarnung erteilen. Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogengebrauch, beleidigende Äußerungen bezüglich Rasse, Herkunft oder Glaube sind unter anderem Gründe für die sofortige Verweisung vom Gelände.

Artikel 8: Räumung
Nach Beendigung der Vereinbarung muss der Gast die Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr morgens am letzten Tag der vereinbarten Zeitspanne besenrein übergeben. Eine Inspektion der Unterkunft findet zusammen mit dem Gast, dem Mitgast und/oder der dritten Partei statt. Sollte sich herausstellen, dass die Unterkunft beschädigt ist, gehen diese Schäden zu Lasten des Gastes. Sollte ein Fachbetrieb für die Reinigung beauftragt werden müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Gastes.

Artikel 9: Gesetze und Bestimmungen
Glamping aan de Maas wird alles Notwendige unternehmen, um das Feriendomizil (sowohl innen als auch außen) alle von behördlicher Seite geltenden Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllen zu lassen. Der Gast wird aufgefordert, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften streng einzuhalten. Es wurden Einrichtungen zur Mülltrennung angebracht. Der Gast ist verpflichtet, die Vorschriften der Gemeinde einzuhalten. Weitere Informationen zur Mülltrennung finden Sie in der Unterkunft. Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht gestattet. Außerhalb wird der Gast gebeten, sich beim Rauchen zurückhaltend zu verhalten und auf keinen Fall Zigarettenkippen in Büsche oder zwischen Bäume zu werfen, da dies ein Brandrisiko darstellt, besonders in trockenen Perioden und im Sommer.

Artikel 10: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind das Ergebnis einer Mangelhaftigkeit, die dem Unternehmer zuzurechnen ist. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Wetterbedingungen oder anderen Formen von höherer Gewalt. Der Unternehmer haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungsleitungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Störungen hängen mit der Leitung ab dem Übergabepunkt des Gastes zusammen. Der Gast haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungsleitungen, gerechnet ab dem Übergabepunkt, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Der Gast haftet dem Unternehmer für Schäden, die durch sein Handeln oder Unterlassen, das Handeln oder Unterlassen des Mitgastes oder von Dritten verursacht werden, soweit diese Schäden dem Gast, dem Mitgast oder Dritten zuzurechnen sind. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall von Unannehmlichkeiten durch den Gast und nach Meldung durch andere Gäste angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Die Nutzung des Grills, der Sauna oder des Whirlpools erfolgt vollständig auf Risiko des Gastes.

Artikel 11: Beschwerden
Eine Beschwerde eines Gastes wird immer schriftlich beim Unternehmer eingereicht. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zahlung durch den Gast. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde bewerten und sie in aller Billigkeit behandeln. Sollte der Gast hiermit nicht zufrieden sein, findet niederländisches Recht Anwendung.